Beschwerdeleitfaden

Es gelten folgende Gesprächsstufen:

 

Stufe 1:            Gespräch mit dem Fachlehrer*

Stufe 2:            Gespräch mit dem Klassenlehrer*

Stufe 3:            Gespräch mit der Schulleitung

 

Das Gespräch mit der Schulleitung sollte der allerletzte Schritt sein, wenn alle anderen Gespräche zu keinem befriedigenden Resultat geführt haben.

 

Für alle Stufen gilt:

·      Vorherige Terminvereinbarung notwendig

·      Schüler* und Sorgeberechtigter* können gemeinsam am Gespräch teilnehmen

·      Schüler* und Lehrer* können auf Wunsch jeweils eine Vertrauensperson hinzuziehen

·      getrenntlebende Sorgeberechtigte mit gemeinsamem Sorgerecht benötigen die schriftliche Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten

·      Anfertigung eines Protokolls mit Kopie für alle Beteiligten und Ablage in der Schülerakte

Ab Stufe 2 gilt:

·      auf Wunsch der Sorgeberechtigten kann der Klassenelternvertreter* und / oder der Elternbeiratsvorsitzende* am Gespräch teilnehmen

 

Für spezielle Probleme steht noch unsere Schulsozialarbeiter* mit Rat und Hilfe zur Verfügung:

 

            Markus Deck (Schulsozialarbeiter)                        Tel.: 07252/947380

 

 

* zur Vereinfachung wurde hier jeweils die männliche Form gewählt, die weilbliche Form ist jeweils mit eingeschlossen.

GLK 11.09.2020, EBS 14.10.2020, SK 03.12.2020