Beschwerdeleitfaden
Es gelten folgende Gesprächsstufen:
Stufe 1: Gespräch mit dem Fachlehrer*
Stufe 2: Gespräch mit dem Klassenlehrer*
Stufe 3: Gespräch mit der Schulleitung
Das Gespräch mit der Schulleitung sollte der allerletzte Schritt sein, wenn alle anderen Gespräche zu keinem befriedigenden Resultat geführt haben.
Für alle Stufen gilt:
· Vorherige Terminvereinbarung notwendig
· Schüler* und Sorgeberechtigter* können gemeinsam am Gespräch teilnehmen
· Schüler* und Lehrer* können auf Wunsch jeweils eine Vertrauensperson hinzuziehen
· getrenntlebende Sorgeberechtigte mit gemeinsamem Sorgerecht benötigen die schriftliche Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten
· Anfertigung eines Protokolls mit Kopie für alle Beteiligten und Ablage in der Schülerakte
Ab Stufe 2 gilt:
· auf Wunsch der Sorgeberechtigten kann der Klassenelternvertreter* und / oder der Elternbeiratsvorsitzende* am Gespräch teilnehmen
Für spezielle Probleme steht noch unsere Schulsozialarbeiter* mit Rat und Hilfe zur Verfügung:
Markus Deck (Schulsozialarbeiter) Tel.: 07252/947380
* zur Vereinfachung wurde hier jeweils die männliche Form gewählt, die weilbliche Form ist jeweils mit eingeschlossen.
GLK 11.09.2020, EBS 14.10.2020, SK 03.12.2020